PV-Direktvermarktung: Solarpark-Erträge mit Speichern steigern

Direktvermarktung, Speicheroptimierung und optionale Co-Investment-Kooperation

PV Direktvermarktung
Direktvermarkter von Photovoltaik-Strom

Komplettpaket mit PV-Direktvermarktung

Profitieren Sie von höheren Solarpark-Erträgen, ermöglicht durch eine offene Kalkulation, Kostentransparenz und Revenue-Share.

Enerfin tritt als erfahrener Partner und Co-Investor auf und beteiligt sich an einer Projektgesellschaft (SPV). Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen Lynus bauen und betreiben wir BESS neben Ihrer PV-Anlage.

Sie profitieren im Rahmen des SPV von einer gesicherten Finanzierung und partizipieren im Revenue-Share in Höhe Ihrer Beteiligung. Zudem steigern die erhöhten und stabileren Einnahmen die Kreditwürdigkeit des Solarparks.

PV-Direktvermarktung:
Vorteile auf einen Blick

Direktvermarktungsvertrag mit transparentem Revenue-Share und monatlicher Auszahlung
Langfristige Planungssicherheit durch transparentes
Erlös- und Kostenmodell
Virtuelle Erweiterung des Netzeinspeisepunktes
Redispatch 2.0-konform & netzdienlich
Vorteilhafte Bankability durch europäische Produkte

ÜBERBLICK

Wie funktioniert die Direktvermarktung mit Enerfin?

Die Solar-Direktvermarktung ist entweder Teil der Vereinbarung der Projektgesellschaft oder kann bei einem Speicherkauf auf Wunsch zusätzlich vereinbart werden.

Anlagenbetreiber profitieren durch ein SVP von einer fairen Preisbildung und stabilen Markterlösen (Revenue). Der Anspruch auf die EEG-Förderung bleibt, sofern vorhanden, weiterhin bestehen.

Die Kreditwürdigkeit des Projekts wird durch das Hinterlegen zertifizierter Price-Forward-Kurven gestärkt. Dadurch liegen dem Projekt verlässliche und nachvollziehbare Marktannahmen zugrunde.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Maximale
Transparenz

Vorteilhafte Bankability durch Made in Europe

Wettbewerbsfähigkeit

Warum PV-Anlage mit Grünstromspeichern kombinieren?

Grünstromspeicher ermöglichen es Solarparkbetreibern durch gezielte Einspeisung in Hochpreisphasen signifikant höhere Erlöse mit ihrem Grünstrom zu erzielen. Ein transparentes Ertragsmodell bezieht dabei auch Einnahmen aus Spotmarkt, Regelenergie und Arbitrage mit ein.

Durch die Direktvermarktung können diese Flexibilitätspotenziale optimal genutzt werden. Der eingespeiste Strom wird datenbasiert am Spotmarkt vermarktet und durch die intelligente Kombination aus Day-Ahead- und Intraday-Handel kontinuierlich optimiert.

In Verbindung mit Grünstromspeichern lassen sich Strompreisunterschiede gezielt ausnutzen. Dazu werden Lade- und Entladeentscheidungen anhand von Marktpreisen, Wetterprognosen und Erzeugungsdaten algorithmisch getroffen.

Über Enerfin

Enerfin mit Sitz in der Schweiz und Deutschland kombiniert Finanzierungs-, Technologie- und Energiehandelskompetenz.

Die Software- und Speicherlösungen unserer Tochterfirma Lynus AG werden in über 1.500 Wohngebäuden, Betrieben und Solarparks eingesetzt.

Das integrierte Machine-Learning optimiert Energieströme und ist die technologische Grundlage für unsere Direktvermarktung. Es sorgt für eine optimale Vermarktung von Speichern an den Energiemärkten.

Ausgewählte aktuelle Projekte finden Sie in unseren Referenzen.

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VERMARKTUNG WISSENSBASIS

Vorteile einer PV-Direktvermarktung

Die Direktvermarktung von PV-Anlagen und Grünstromspeichern bietet Stromerzeugern zahlreiche Vorteile. Sie ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und gewinnt insbesondere im Hinblick auf Klimaziele und Kostenkontrolle zunehmend an Bedeutung.

Anlagenbetreiber können ihren Strom nicht nur einspeisen, sondern ihn auch aktiv und erlösorientiert an verschiedenen Energiemärkten vermarkten. In Kombination mit Batteriespeichern entstehen besonders große Flexibilitätspotenziale: Der Strom kann gespeichert und in Hochpreisphasen eingespeist werden. Bei Bedarf kann er auch für Regelenergie bereitgestellt werden.

Die Direktvermarktung ist dabei unabhängig vom gewählten Geschäftsmodell nutzbar. Betreiber können einen Speicher selbst erwerben und die Vermarktung optimieren lassen.

Langfristige Einnahmesicherheit

Ein langfristiger Direktvermarktungsvertrag garantiert eine verbindliche Stromvermarktung über viele Jahre.

Neben der Vermarktung am Day-Ahead- und Intraday-Markt können Speicher auch für die Bereitstellung von Regelenergie eingesetzt werden. Dadurch ergeben sich über die reine Einspeisevergütung hinaus weitere Erlöspotenziale.

Geteiltes Marktrisiko

Ohne Kooperation müssten Betreiber ihren Strom zu stark schwankenden Preisen an der Börse verkaufen. Das sogenannte Marktpreisrisiko obliegt dann vollständig den Betreibern.

Im Rahmen der PV-Direktvermarktung übernimmt der Stromvermarkter zusammen mit dem Anlagenbetreiber dieses Risiko. Negativ-Preis-Phasen werden vermieden, da die Energie in ertragsreiche Stunden verschoben wird.

Keine Vermarktungsverantwortung

Der Direktvermarkter übernimmt in der Regel die gesamte operative Vermarktung an der Strombörse (Spot- oder Day-Ahead-Markt), inklusive des Bilanzkreismanagements und den Redispatch-2.0-Pflichten.

Bessere Skalierbarkeit

Für Betreiber mehrerer Anlagen bieten Special Purpose Vehicle besondere Vorteile. Durch standardisierte Verträge, vertraute Vermarktungsmechanismen und wiederkehrende Finanzierungsmodelle lässt sich das Wachstum effizient skalieren.

Grünstromspeicher für nicht förderfähige Anlagen

Für Anlagen, die keine Förderung erhalten, beispielsweise Post-EEG-Bestandsanlagen oder neue Projekte ohne EEG-Vergütung, ist ein Grünstromspeicher oft die wirtschaftlich sinnvollste Form der Stromvermarktung.

Wenn die EEG-Förderung endet oder von Beginn an kein Tarif zur Verfügung steht, ermöglicht ein Grünstromspeicher inklusive Direktvermarktung eine verlässliche Einnahmequelle. Die Erlöse aus dieser Vermarktung gleichen die wegfallende EEG-Unterstützung aus.

Damit erhalten insbesondere technisch einwandfreie ältere Anlagen eine tragfähige Refinanzierungsperspektive. Gleichzeitig lässt sich die Direktvermarktungsstruktur optimal mit einer Co-Investment-Kooperation verbinden.

Bei einer gemeinsamen SPV-Lösung werden Investition, Betrieb und Erlöse partnerschaftlich strukturiert. Die Einnahmen aus der Direktvermarktung können in diesem Modell über einen Revenue Share verteilt werden.

Im Fall eines Speicherkaufs bleibt der Speicher im Eigentum des Betreibers. Auf Wunsch übernimmt der Direktvermarkter die Steuerung und Direktvermarktung, sodass auch eigenfinanzierte Speicherprojekte von professioneller Marktanbindung, Spotmarktoptimierung und Regelenergiepotenzialen profitieren.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Direktvermarktung von Strom erfüllt sein?


Für eine Stromvermarktung müssen alle EEG- und EnWG-Vorgaben eingehalten werden. Zudem ist eine vertraglich klar geregelte Transparenzpflicht erforderlich. Damit die Kooperation rechtswirksam, wirtschaftlich tragfähig und energierechtlich einwandfrei umgesetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Vertragsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Vertrag regelt die Direktvermarktung des Stroms, die Aufteilung von Markterlösen sowie die Offenlegung aller Kosten- und Ertragsdaten. Darüber hinaus müssen auch Reporting, Datenzugang und der Umgang mit Abweichungen eindeutig festgelegt sein.

EEG-rechtliche Rahmenbedingungen
Auch im Rahmen eines SVPs können Anlagenbetreiber weiterhin von Markterlösen und EEG-Förderungen (Marktprämienmodell §§ 19 ff. EEG) profitieren. Der Kooperationspartner stellt sicher, dass die Betreiber die gesetzlich vorgesehene Marktprämie beanspruchen können. Die erzeugte Energie wird an der Börse vermarktet, während die entsprechenden Herkunftsnachweise gemäß § 80 EEG nicht an Dritte weitergegeben werden. Dadurch wird das Doppelvermarktungsverbot vollständig eingehalten.

Energiewirtschaftliche Anforderungen
Um die eingespeisten Strommengen korrekt zu vermarkten und bilanziell auszugleichen, muss der Kooperationspartner Bilanzkreisverantwortlicher sein. Dazu sind ein anerkanntes Messkonzept und ein gesicherter Netzzugang erforderlich.

Können auch öffentliche Einrichtungen ihren Strom direktvermarkten?

Grundsätzlich können öffentliche Einrichtungen eine Direktvermarktung abschließen. Dieses Vorgehen gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Zusammenhang mit Klimazielen, stabilen Energiepreisen und Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

Damit eine Solar-Direktvermarktung möglich ist, muss die Kommune oder die öffentliche Einrichtung selbst Betreiber der PV- oder Windpark-Anlage sein.

Die Kommune kann den Strom über einen Direktvermarkter zum aktuellen Marktwert in die Börse einspeisen und zusätzlich die Marktprämie erhalten, sofern sie einen Anspruch darauf hat.

Betreibt die Kommune die PV-Anlage selbst (z. B. auf einem Schuldach oder in einem eigenen Solarpark), hat sie folgende Möglichkeiten:

den Strom über einen Direktvermarkter an der Börse einspeisen.
den aktuellen Marktwert für Strom erhalten.
bei Förderung zusätzlich die Marktprämie als EEG-Zulage erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen der Solar-Direktvermarktung und einer Eigenverbrauchslösung?

Eine Direktvermarktung mit Marktprämie und eine Eigenverbrauchslösung unterscheiden sich in ihrem Zweck, ihrem Vertragsmodell, ihrem Verbrauchsort und ihrer rechtlichen Struktur. Zwar dienen beide Modelle dazu, erneuerbaren Strom wirtschaftlich zu nutzen, sie verfolgen jedoch sehr unterschiedliche Ansätze.

Bei einer Direktvermarktungs-Kooperation mit Anspruch auf die Marktprämie handelt es sich um einen Vertrag über die Vermarktung von Strom. Dieser wird pro Kilowattstunde (kWh) gemäß Revenue-Share vergütet.

Beim Eigenverbrauch nutzt der Betreiber den selbst erzeugten Strom direkt für den eigenen Bedarf, beispielsweise auf dem eigenen Dach. Bei der Eigenverbrauchslösung lohnt sich der Einsatz von Speichern besonders, da Überschüsse in lukrativen Zeiten eingespeist werden können, während gleichzeitig der Eigenverbrauch optimiert wird.

Somit handelt es sich nicht um eine Vermarktungs-, sondern um eine Versorgungsstrategie. Da die Anlage in direkter Nähe zum Verbrauchsort steht, trägt sie zur Senkung der eigenen Stromkosten bei.

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